WOCHENBETTBETREUUNG
Jede Frau hat nach der Geburt Ihres Kindes
für acht Wochen Anspruch auf Hebammenhilfe.
Bei Bedarf sind weitere Hausbesuche möglich – wir bleiben Ansprechpartnerinnen bis zum Ende der Stillzeit.
Themen
· Beobachtung und Kontrolle der Gebärmutterrückbildung
und Heilung von Geburtsverletzungen
· Hilfe und Anleitung beim Stillen
· Entwicklung und Trinkverhalten des Kindes
· Nabel- und Säuglingspflege
Wir beraten Sie und Ihren Partner zu Vorsorgeuntersuchungen, Familienplanung und dem Zusammenleben mit dem Kind.
Wochenbettbetreuung steht auch Frauen zu, die ihr Kind verloren haben.
Christiane Hof
Hebamme
KOSTEN
werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.